Ausbildungskonzept der Schule am Hasenstieg
(Stand: Juli 2024)
Inhalte:
1. Leitidee
Wir sind eine Ausbildungsschule, weil wir junge Lehrkräfte auf dem Weg in ihr berufliches Leben begleiten möchten, so dass sie sich zu kritischen, offenen, empathischen und verantwortungsbewussten Lehrerpersönlichkeiten entwickeln können. Gleichzeitig wünschen wir uns als Schule, im Austausch mit jungen Kolleginnen und Kollegen in Bewegung zu bleiben und uns weiter zu entwickeln.
2. Rahmenbedingungen
Das Ausbildungskonzept basiert auf der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lehrkräfte (APVO 2020). Es konkretisiert diese im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten der Schule am Hasenstieg.
Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) hat das Recht, sich im Rahmen der Ausbildung auf die Ausbildungsstandards zu berufen, gleichzeitig auch die Pflicht, diese als Basis ihrer Arbeit zu berücksichtigen.
Allgemeines:
Die LiV sollen an der Schule am Hasenstieg die Möglichkeit erhalten, ganzheitlich ausgebildet zu werden. Dazu zählen Einblicke in alle schulischen und kooperativen Bereiche. Daher erklärt sich das Kollegium der Schule am Hasenstieg grundsätzlich zu einer Unterstützung der LiVs bereit, indem sie für Hospitationen oder Fragen der LiV offen sind.
Die Schülerinnen und Schüler an der Stammschule werden jahrgangsübergreifend unterrichtet (in der Regel: Unterstufe: ca. 6-8 Jahre,
Mittelstufe:
ca. 9-12 Jahre, Oberstufe: ca. 13-15 Jahre, Berufsbildungsstufe: ca. 16-18 Jahre).
Für die inklusive Arbeit kooperiert unsere Schule mit verschiedenen Grund- und weiterführenden Schulen in und um Norderstedt.
Voraussetzung für die Ausbildung ist, dass man den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung studiert hat. Dies ist automatisch gesetzt.
Es besteht darüber hinaus grundsätzlich die Möglichkeit für den zweiten Förderschwerpunkte der Ausbildung in
Sprache, Lernen, Körperliche und motorische Entwicklung oder Emotionale und soziale Entwicklung
In diesen Fächern wird vornehmlich ausgebildet:
Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Musik, Sport oder ev. Religion.
Alle weiteren Fächer können angefragt und müssen im Einzelnen abgesprochen werden.
Zeitliche Rahmendaten:
Ein Beginn der Ausbildung wird zum 1. Februar eines jeden Jahres angeraten. Ein Start im Sommer zum 01.08. ist aber auch möglich.
Der Ausbildungsunterricht gliedert sich in folgende 13 Unterrichtsstunden:
·
10 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht
(an der Stammschule und in der Inklusiven Maßnahme),
· 2 Stunden Unterricht unter Anleitung (der AL),
· 1 Stunde Hospitation im Unterricht der AL oder anderer Lehrkräfte der Schule
In der Regel wird der Ausbildungsunterricht auf 4 Wochentage verteilt. Ca. 4 der 13 Wochenstunden sollen in einer der Inklusiven Maßnahmen abgeleistet werden, in der eine der beiden Fachrichtungen und eines der Fächer abgedeckt werden. Mittwochs ist Seminartag. Dafür ist es ratsam, mobil zu sein, da die Seminare im ganzen Land Schleswig-Holstein an verschiedenen Schulen stattfinden können.
3. Anforderungen an die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV)
·
Selbständige und eigenverantwortliche Arbeit an der Schule mit der AL als Beratung an ihrer Seite
Die LiV und die AL sollen nach Möglichkeit in einer Klasse eingesetzt werden.
· Begleitung der Klassenleitung in ihren Aufgabenbereichen, z.B. Teambesprechungen, Elterngespräche, Elternversammlungen
·
Regelmäßige Anfertigung und Abgabe einer schriftlichen Kurzplanung je Förderschwerpunkt an die AL, mindestens einmal pro
Woche
(Inhalt: Zielsetzungen und Verlaufsplanung)
· Eigenständig organisierte Hospitation in verschiedenen Klassenstufen, um sich einen Einblick in die Arbeit auf unterschiedlichen Entwicklungs- und Lernniveaus zu verschaffen (z.B. möglich an den seminarfreien Tagen)
·
Teilnahme an Besprechungen, Konferenzen und allen weiteren schulischen Veranstaltungen
Zu den Konferenzen gehören: Mathe- oder Deutschkonferenz, UK-Konferenz, TZU-Konferenz, Stufenkonferenz, Gesamtkonferenz
· Aktive Teilnahme am Schulleben (z.B. Sommerfest, Winterzauber)
· Übernahme einer Pausenaufsicht
· Regelmäßiges unaufgefordertes Informieren der AL über den eigenen Stand der Ausbildung (z.B. Themen aus Modulen, Hausarbeit, Einsicht in Seminar-Papiere)
· Evaluation des Ausbildungskonzepts der Schule in Zusammenarbeit mit AL
4. Zusätzliche schriftliche Aufgaben der LiV
· Führen des Klassenbuchs zu sämtlichem erteilten Unterricht
·
Begleitung mindestens eines Gutachtenprozesses in Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft: Vorbereitung, Überprüfungstag,
Elterngespräche, Anamnesegespräche
konkrete Aufgaben: Beobachtung, Unterstützung durch Beobachtungsnotizen, Korrekturlesen des Gutachtens
· Mitarbeit an Zeugnissen: eigenen Unterricht selbständig für jeden Schüler dokumentieren, allgemeine Zeugnisteile zu zwei Schülern verfassen
· Ausarbeitung zweier Förderpläne (nach vorangegangener Besprechung mit der AL)
· termingerechte Abgabe sämtlicher schriftlicher Unterlagen an die Schulleitung
5. Beratung von Unterricht durch die Ausbildungsschule
· regelmäßiger Unterricht unter Anleitung (d.h. gemeinsame Planung, Durchführung durch die LiV unter Anwesenheit der AL mit gemeinsamer Reflexion)
· pro Ausbildungshalbjahr ein Unterrichtsbesuch durch die Schulleitung mit Anfertigen einer Kurzplanung mit den Rahmendaten, den Zielsetzungen, einer Verlaufsplanung (im Allgemeinen im Rahmen einer Ausbildungsberatung)
· im ersten Ausbildungshalbjahr: unterrichtliche Beratung durch die zugeteilte AL (abgesehen vom Besuch durch die Schulleitung); im weiteren Verlauf der Ausbildung: Beratungen durch andere AL aus dem Ausbildungsteam der Schule möglich
6. Aufgaben der AL
Die Ausbildungslehrkräfte übernehmen ihre Tätigkeit freiwillig und verpflichten sich gleichzeitig zu regelmäßiger Weiterqualifizierung. Sie stehen der LiV sowohl bei der kurz-, mittel- und langfristigen Unterrichtsvorbereitung, der -durchführung und der Reflexion als auch bei allen anderen die Ausbildung betreffenden Fragen beratend zur Seite. Sie unterstützen die LiV bei der Analyse und Bewältigung erzieherischer Situationen und in ihrer Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der Schule.
Die Ausbildungslehrkräfte
· führen die LiV zu Beginn der Ausbildung in den schulischen und unterrichtlichen Alltag an der Stammschule ein und führen gemeinsam mit der LiV ein Koordinierungsgespräch mit den Lehrkräften der Inklusiven Maßnahme durch,
· hospitieren wöchentlich im Unterricht der LiV sowohl an der Stammschule als auch in der Inklusiven Maßnahme,
· führen regelmäßig Unterricht unter Anleitung mit der LiV durch (d.h. gemeinsame Planung, Durchführung durch die LiV unter Anwesenheit der AL mit gemeinsamer Reflexion),
· führen pro Fachrichtung wöchentlich mindestens ein zeitlich festgelegtes Beratungsgespräch mit der LiV, das terminlich festgelegt ist (an zwei unterschiedlichen Tagen),
· führen Orientierungsgespräche mit der LiV durch (im 1. und 2. Halbjahr jeweils ein Gespräch),
· arbeiten am Ausbildungskonzept der Schule mit und sind diesem verpflichtet,
· bilden mit allen anderen AL ein Ausbildungsteam, das für alle LiV als Ansprechpartner zur Verfügung steht,
· treffen sich bei Bedarf im Ausbildungsteam mit den LiV, um gemeinsam festgelegte Themen aus den Bereichen Schulalltag sowie Planung, Durchführung und Analyse von Unterricht zu bearbeiten.
7. Aufgaben der Schulleitung
Zusätzlich zu den Aufgaben, die in der „APVO 2020“ festgelegt sind, ist die Schulleitung zu folgenden Aufgaben verpflichtet:
· Tragen der Verantwortung für alle genannten Ausbildungsvoraussetzungen an der Schule
· Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsteam
· regelmäßiger Austausch mit den verschiedenen AL über den Stand der Ausbildung
· pro LiV mindestens 1 Unterrichtsbesuch pro Halbjahr
8. Übersicht über die Inhalte der Ausbildung
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Start zum 01. Februar |
Start zum 01. August |
1. Semester |
· lernzielorientierte Unterrichtsvorbereitung · schriftliche Unterrichtskurzplanung und Reflexion · Zeugnisse · Sonderpädagogische Überprüfung |
· lernzielorientierte Unterrichtsvorbereitung · schriftliche Unterrichtskurzplanung und Reflexion · Zeugnisse · Förderpläne |
2. Semester |
· Konzeptionelle Planung von Unterrichtseinheiten · Unterrichtsmethoden · Hausarbeit · Unterrichtsplanung mit Curricularem Zusammenhang und Anforderungsanalyse · Förderpläne |
· Konzeptionelle Planung von Unterrichtseinheiten · Unterrichtsmethoden · Hausarbeit · Unterrichtsplanung mit Curricularem Zusammenhang und Anforderungsanalyse · Sonderpädagogische Überprüfung |
3. Semester |
Prüfungsvorbereitung |
Prüfungsvorbereitung |