Ausbildungskonzept


Ausbildungskonzept der Schule am Hasenstieg

(Stand: November 2015)

 

 

Inhalte:

  1. Leitidee

  2. Rahmenbedingungen

  3. Anforderungen an die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV)

  4. Zusätzliche schriftliche Aufgaben der LiV

  5. Beratung von Unterricht durch die Schule

  6. Aufgaben der Ausbildungslehrkraft (ALK)

  7. Aufgaben der Schulleitung

     

1. Leitidee

Wir sind eine Ausbildungsschule, weil wir junge Lehrkräfte auf dem Weg in ihr berufli­ches Leben begleiten möchten, so dass sie sich zu kritischen, offenen und verant­wor­tungsbewussten Lehrerpersönlichkeiten entwickeln können. Gleichzeitig wün­schen wir uns als Schule, im Austausch mit jungen Kolleg:innen in Bewegung zu bleiben und uns weiter zu entwickeln. 

 

2. Rahmenbedingungen

Das Ausbildungskonzept basiert auf der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsord­nung (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte II - APO Lehrkräfte II, vom 24. Juni 2011). Es konkretisiert diese im Hinblick auf die örtli­chen Gege­benheiten der Schule am Hasenstieg.

Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) hat das Recht, sich im Rahmen der Ausbil­dung auf die Ausbildungsstandards zu berufen, gleichzeitig auch die Pflicht, diese als Basis ihrer Arbeit zu berücksichtigen.

Allgemeines:

Die LiV sollen an der Schule am Hasenstieg die Möglichkeit erhalten, ganzheitlich aus­gebil­det zu werden. Dazu zählen Einblicke in alle schulischen und kooperativen Berei­che. Daher erklärt sich das Kollegium der Schule am Hasenstieg grundsätzlich zu einer Unter­stützung der LiVs bereit, indem sie für Hospitationen oder Fragen der LiV offen sind.

Die Schüler an der Stammschule werden jahrgangsübergreifend unterrichtet (in der Re­gel: Unterstufe: ca. 6-8 Jahre, Mittelstufe: ca. 9-12 Jahre, Oberstufe ca. 13-15 Jahre, Berufsbildungsstufe/Inklusive Berufsorientierung (IBO) ca. 16-18 Jahre). 

Für die inklusive Arbeit kooperiert unsere Schule mit verschiedenen Grund- und weiter­führenden Schulen in und um Norderstedt.

Voraussetzung für die Ausbildung ist, dass man die Fachrichtung Geistige Entwicklung studiert hat. Diese ist automatisch gesetzt. 

Es besteht darüber hinaus grundsätzlich die Möglichkeit für die zweite Fachrichtung der Ausbildung in den Fachrichtungen

Sprachheilpädagogik, Lernen, Körperliche und motorische Entwicklung oder Erziehungshilfe

In den Fächern wird vornehmlich ausgebildet: 

            Mathematik, Deutsch, HSU, Musik, Sport oder Textillehre.

Alle weiteren Fächer können angefragt und müssen im Einzelnen abgesprochen werden.

 

Zeitliche Rahmendaten:

Ein Beginn der Ausbildung wird zum 1. Februar eines jeden Jahres angeraten. Ein Start im Sommer zum 01.08. ist aber auch durchaus möglich. 

Der Ausbildungsunterricht gliedert sich in folgende Stunden:

  • 10 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht
    (an der Stammschule und in der Inklusiven Maßnahme),

  • 2 Stunden Unterricht unter Anleitung (der ALK),

  • 1 Stunde Hospitation im Unterricht der ALK oder anderer Lehrkräfte der Schule

In der Regel wird der Ausbildungsunterricht auf 4 Wochentage verteilt. Ca. 4 Wochen­stunden sollen in einer der Inklusiven Maßnahmen abgeleistet werden, in der eine der beiden Fachrichtungen und eines der Fächer abgedeckt werden. MIttwochs ist Seminartag. Dafür macht es Sinn mobil zu sein, da die Seminare im ganzen Land Schleswig-Holstein in verschiedenen Schulen stattfinden können. 

 

3. Anforderungen an die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV)

  • selbständige und eigenverantwortliche Arbeit an der Schule mit der ALK als Bera­tung an ihrer Seite

  • Übernahme von Aufgaben im Team und Begleitung der Klassenleitung in ihren Auf­gabenbereichen (Die LiV und die ALK sollen nach Möglichkeit in einer Klasse einge­setzt werden.)

  • im 1. Halbjahr: regelmäßige Anfertigung und Abgabe einer schriftlichen Kurzplanung an die ALK, mindestens einmal pro Woche (Inhalt: Zielsetzungen und Verlaufs­pla­nung)

  • ab dem 2. Halbjahr: Kurzplanung mit Curricularem Zusammenhang (Rahmendaten zu den handlungs-, fach- und entwicklungsorientierten Ziel­setzun­gen)

  • regelmäßige Hospitation über das Netzwerk oder eigenständig organisierte Hospi­ta­tion (14-tägig) in verschiedenen Klassenstufen (auch z.B. in Lese-/Rechenkursen), um sich einen Einblick in die Arbeit auf unterschiedlichen Entwicklungs- und Lern­niveaus zu verschaffen

  • Teilnahme an Besprechungen, Konferenzen und allen weiteren schulischen Veran­staltungen

  • aktive Mitgestaltung des Schullebens

  • Übernahme einer Pausenaufsicht

  • regelmäßiges unaufgefordertes Informieren der ALK über den eigenen Stand der Ausbildung (z.B. Themen aus Modulen, Hausarbeit, Einsicht in Seminar-Papiere)

  • Verpflichtung, das Ausbildungskonzept der Schule mit zu evaluieren

4. Zusätzliche schriftliche Aufgaben der LiV

  • Führen der Lehrberichte zu sämtlichem erteilten Unterricht

  • Begleitung zu mindestens einer sonderpädagogischen Begutachtung in Zusammen­arbeit mit einer ALK aus dem Ausbildungsteam

  • Mitarbeit an Zeugnissen: eigenen Unterricht selbständig für jeden Schüler dokumen­tieren, allgemeine Zeugnisteile zu zwei Schülern verfassen

  • Ausarbeitung zweier Förderpläne (nach vorangegangener Besprechung mit der ALK)

  • termingerechte Abgabe sämtlicher schriftliche Unterlagen an die Schulleitung

     

5. Beratung von Unterricht durch die Ausbildungsschule

  • regelmäßiger Unterricht unter Anleitung (d.h. gemeinsame Planung, Durchführung durch die LiV unter Anwesenheit der ALK mit gemeinsamer Reflexion)

  • pro Ausbildungshalbjahr ein Unterrichtsbesuch durch die Schulleitung mit Anfertigen einer Kurzplanung mit den Rahmendaten, den Zielsetzungen, einer Verlaufsplanung

  • im ersten Ausbildungshalbjahr: unterrichtliche Beratung durch die zugeteilte ALK (abgesehen vom Besuch durch die Schulleitung); im weiteren Verlauf der Ausbil­dung: Beratungen durch andere ALK aus dem Ausbildungsteam der Schule möglich

     

6. Aufgaben der ALK

Die Ausbildungslehrkräfte übernehmen ihre Tätigkeit freiwillig und verpflichten sich gleichzeitig zu regelmäßiger Weiterqualifizierung. Sie stehen der LiV sowohl bei der kurz-, mittel- und langfristigen Unterrichtsvorbereitung, der -durchführung und der Re­flexion als auch bei allen anderen die Ausbildung betreffenden Fragen beratend zur Sei­te. Sie unterstützen die LiV bei der Analyse und Bewältigung erzieherischer Situationen und in ihrer Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der Schule.

Die Ausbildungslehrkräfte

  • führen die LiV zu Beginn der Ausbildung in den schulischen und unterrichtlichen All­tag an der Stammschule ein und führen gemeinsam mit der LiV ein Koordinierungs­gespräch mit den Lehrkräften der Inklusiven Maßnahme durch,

  • hospitieren wöchentlich im eigenverantwortlichen Unterricht der LiV sowohl an der Stammschule als auch in der Inklusiven Maßnahme,

  • führen regelmäßig Unterricht unter Anleitung mit der LiV durch (d.h. gemeinsame Planung, Durchführung durch die LiV unter Anwesenheit der ALK mit gemeinsamer Reflexion),

  • führen wöchentlich mindestens ein zeitlich festgelegtes Beratungsgespräch mit der LiV, das terminlich festgelegt ist,

  • führen Orientierungsgespräche mit der LiV durch (im 1. und 2. Halbjahr jeweils ein Gespräch),

  • arbeiten am Ausbildungskonzept der Schule mit und sind diesem verpflichtet,

  • bilden mit allen anderen ALK ein Ausbildungsteam, das für alle LiV als Ansprech­part­ner zur Verfügung steht,

  • treffen sich bei Bedarf im Ausbildungsteam mit den LiV, um gemeinsam festgelegte Themen aus den Bereichen Schulalltag sowie Planung, Durchführung und Analyse von Unterricht zu bearbeiten.

     

7. Aufgaben der Schulleitung

Zusätzlich zu den Aufgaben, die in der „APO Lehrkräfte II“ festgelegt sind, ist die Schul­leitung zu folgenden Aufgaben verpflichtet:

  • Tragen der Verantwortung für alle genannten Ausbildungsvoraussetzungen an der Schule

  • Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsteam

  • regelmäßiger Austausch mit den verschiedenen ALK über den Stand der Ausbildung

  • pro LiV mindestens 1 Unterrichtsbesuch pro Halbjahr

     

8. Übersicht aller Inhalte der Ausbildung

Schwerpunkte zum 1. Semester:

  • lernzielorientierte Unterrichtsvorbereitung
  • schriftliche Unterrichtskurzplanung und Reflexion

  • Sonderpädagogische Überprüfung

  • Zeugnisse

    Schwerpunkte im 2. Semester

  • Förderpläne

  • Unterrichtsmethoden

  • Hausarbeit

  • Unterrichtsplanung mit Curricularem Zusammenhang und Anforderungsanalyse

    Schwerpunkte im 3. Semester

  • Training für die Fächer/Fachbereiche

  • Prüfungsvorbereitung

 

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