Ausbildungskonzept der Schule am Hasenstieg
(Stand: November 2015)
Inhalte:
Leitidee
Rahmenbedingungen
Anforderungen an die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV)
Zusätzliche schriftliche Aufgaben der LiV
Beratung von Unterricht durch die Schule
Aufgaben der Ausbildungslehrkraft (ALK)
Aufgaben der Schulleitung
Wir sind eine Ausbildungsschule, weil wir junge Lehrkräfte auf dem Weg in ihr berufliches Leben begleiten möchten, so dass sie sich zu kritischen, offenen und verantwortungsbewussten Lehrerpersönlichkeiten entwickeln können. Gleichzeitig wünschen wir uns als Schule, im Austausch mit jungen Kolleg:innen in Bewegung zu bleiben und uns weiter zu entwickeln.
Das Ausbildungskonzept basiert auf der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte II - APO Lehrkräfte II, vom 24. Juni 2011). Es konkretisiert diese im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten der Schule am Hasenstieg.
Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) hat das Recht, sich im Rahmen der Ausbildung auf die Ausbildungsstandards zu berufen, gleichzeitig auch die Pflicht, diese als Basis ihrer Arbeit zu berücksichtigen.
Allgemeines:
Die LiV sollen an der Schule am Hasenstieg die Möglichkeit erhalten, ganzheitlich ausgebildet zu werden. Dazu zählen Einblicke in alle schulischen und kooperativen Bereiche. Daher erklärt sich das Kollegium der Schule am Hasenstieg grundsätzlich zu einer Unterstützung der LiVs bereit, indem sie für Hospitationen oder Fragen der LiV offen sind.
Die Schüler an der Stammschule werden jahrgangsübergreifend unterrichtet (in der Regel: Unterstufe: ca. 6-8 Jahre, Mittelstufe: ca. 9-12 Jahre, Oberstufe ca. 13-15 Jahre, Berufsbildungsstufe/Inklusive Berufsorientierung (IBO) ca. 16-18 Jahre).
Für die inklusive Arbeit kooperiert unsere Schule mit verschiedenen Grund- und weiterführenden Schulen in und um Norderstedt.
Voraussetzung für die Ausbildung ist, dass man die Fachrichtung Geistige Entwicklung studiert hat. Diese ist automatisch gesetzt.
Es besteht darüber hinaus grundsätzlich die Möglichkeit für die zweite Fachrichtung der Ausbildung in den Fachrichtungen
Sprachheilpädagogik, Lernen, Körperliche und motorische Entwicklung oder Erziehungshilfe
In den Fächern wird vornehmlich ausgebildet:
Mathematik, Deutsch, HSU, Musik, Sport oder Textillehre.
Alle weiteren Fächer können angefragt und müssen im Einzelnen abgesprochen werden.
Zeitliche Rahmendaten:
Ein Beginn der Ausbildung wird zum 1. Februar eines jeden Jahres angeraten. Ein Start im Sommer zum 01.08. ist aber auch durchaus möglich.
Der Ausbildungsunterricht gliedert sich in folgende Stunden:
10 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht
(an der Stammschule und in der Inklusiven Maßnahme),
2 Stunden Unterricht unter Anleitung (der ALK),
1 Stunde Hospitation im Unterricht der ALK oder anderer Lehrkräfte der Schule
In der Regel wird der Ausbildungsunterricht auf 4 Wochentage verteilt. Ca. 4 Wochenstunden sollen in einer der Inklusiven Maßnahmen abgeleistet werden, in der eine der beiden Fachrichtungen und eines der Fächer abgedeckt werden. MIttwochs ist Seminartag. Dafür macht es Sinn mobil zu sein, da die Seminare im ganzen Land Schleswig-Holstein in verschiedenen Schulen stattfinden können.
selbständige und eigenverantwortliche Arbeit an der Schule mit der ALK als Beratung an ihrer Seite
Übernahme von Aufgaben im Team und Begleitung der Klassenleitung in ihren Aufgabenbereichen (Die LiV und die ALK sollen nach Möglichkeit in einer Klasse eingesetzt werden.)
im 1. Halbjahr: regelmäßige Anfertigung und Abgabe einer schriftlichen Kurzplanung an die ALK, mindestens einmal pro Woche (Inhalt: Zielsetzungen und Verlaufsplanung)
ab dem 2. Halbjahr: Kurzplanung mit Curricularem Zusammenhang (Rahmendaten zu den handlungs-, fach- und entwicklungsorientierten Zielsetzungen)
regelmäßige Hospitation über das Netzwerk oder eigenständig organisierte Hospitation (14-tägig) in verschiedenen Klassenstufen (auch z.B. in Lese-/Rechenkursen), um sich einen Einblick in die Arbeit auf unterschiedlichen Entwicklungs- und Lernniveaus zu verschaffen
Teilnahme an Besprechungen, Konferenzen und allen weiteren schulischen Veranstaltungen
aktive Mitgestaltung des Schullebens
Übernahme einer Pausenaufsicht
regelmäßiges unaufgefordertes Informieren der ALK über den eigenen Stand der Ausbildung (z.B. Themen aus Modulen, Hausarbeit, Einsicht in Seminar-Papiere)
Verpflichtung, das Ausbildungskonzept der Schule mit zu evaluieren
Führen der Lehrberichte zu sämtlichem erteilten Unterricht
Begleitung zu mindestens einer sonderpädagogischen Begutachtung in Zusammenarbeit mit einer ALK aus dem Ausbildungsteam
Mitarbeit an Zeugnissen: eigenen Unterricht selbständig für jeden Schüler dokumentieren, allgemeine Zeugnisteile zu zwei Schülern verfassen
Ausarbeitung zweier Förderpläne (nach vorangegangener Besprechung mit der ALK)
termingerechte Abgabe sämtlicher schriftliche Unterlagen an die Schulleitung
regelmäßiger Unterricht unter Anleitung (d.h. gemeinsame Planung, Durchführung durch die LiV unter Anwesenheit der ALK mit gemeinsamer Reflexion)
pro Ausbildungshalbjahr ein Unterrichtsbesuch durch die Schulleitung mit Anfertigen einer Kurzplanung mit den Rahmendaten, den Zielsetzungen, einer Verlaufsplanung
im ersten Ausbildungshalbjahr: unterrichtliche Beratung durch die zugeteilte ALK (abgesehen vom Besuch durch die Schulleitung); im weiteren Verlauf der Ausbildung: Beratungen durch andere ALK aus dem Ausbildungsteam der Schule möglich
Die Ausbildungslehrkräfte übernehmen ihre Tätigkeit freiwillig und verpflichten sich gleichzeitig zu regelmäßiger Weiterqualifizierung. Sie stehen der LiV sowohl bei der kurz-, mittel- und langfristigen Unterrichtsvorbereitung, der -durchführung und der Reflexion als auch bei allen anderen die Ausbildung betreffenden Fragen beratend zur Seite. Sie unterstützen die LiV bei der Analyse und Bewältigung erzieherischer Situationen und in ihrer Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der Schule.
Die Ausbildungslehrkräfte
führen die LiV zu Beginn der Ausbildung in den schulischen und unterrichtlichen Alltag an der Stammschule ein und führen gemeinsam mit der LiV ein Koordinierungsgespräch mit den Lehrkräften der Inklusiven Maßnahme durch,
hospitieren wöchentlich im eigenverantwortlichen Unterricht der LiV sowohl an der Stammschule als auch in der Inklusiven Maßnahme,
führen regelmäßig Unterricht unter Anleitung mit der LiV durch (d.h. gemeinsame Planung, Durchführung durch die LiV unter Anwesenheit der ALK mit gemeinsamer Reflexion),
führen wöchentlich mindestens ein zeitlich festgelegtes Beratungsgespräch mit der LiV, das terminlich festgelegt ist,
führen Orientierungsgespräche mit der LiV durch (im 1. und 2. Halbjahr jeweils ein Gespräch),
arbeiten am Ausbildungskonzept der Schule mit und sind diesem verpflichtet,
bilden mit allen anderen ALK ein Ausbildungsteam, das für alle LiV als Ansprechpartner zur Verfügung steht,
treffen sich bei Bedarf im Ausbildungsteam mit den LiV, um gemeinsam festgelegte Themen aus den Bereichen Schulalltag sowie Planung, Durchführung und Analyse von Unterricht zu bearbeiten.
Zusätzlich zu den Aufgaben, die in der „APO Lehrkräfte II“ festgelegt sind, ist die Schulleitung zu folgenden Aufgaben verpflichtet:
Tragen der Verantwortung für alle genannten Ausbildungsvoraussetzungen an der Schule
Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsteam
regelmäßiger Austausch mit den verschiedenen ALK über den Stand der Ausbildung
pro LiV mindestens 1 Unterrichtsbesuch pro Halbjahr
Schwerpunkte zum 1. Semester:
schriftliche Unterrichtskurzplanung und Reflexion
Sonderpädagogische Überprüfung
Zeugnisse
Schwerpunkte im 2. Semester
Förderpläne
Unterrichtsmethoden
Hausarbeit
Unterrichtsplanung mit Curricularem Zusammenhang und Anforderungsanalyse
Schwerpunkte im 3. Semester
Training für die Fächer/Fachbereiche
Prüfungsvorbereitung