Demokratie


Demokratie und Selbstbestimmung zählen zu den wesentlichen Grundrechten aller Menschen. Auch Schüler und Schülerinnen, die geistig beeinträchtigt sind, haben das Recht, ihre Meinung zu äußern und an Entscheidungen mitzuwirken. Im Schulalltag heißt das:

 

Im Klassenrat und der Schülervertretung erfolgen auf direkter Ebene die Wahl von Ämtern und Diensten, das Festlegen von Regeln sowie die Lösung von Konflikten. Jeder kann hier seine Meinung äußern, und es ist wichtig, ihr zuzuhören und sie zu respektieren. Gemeinsam werden die Entscheidungen getroffen. Die gewählte Vertrauenslehrkraft nimmt zusammen mit den gewählten Schüler- und Schülerinnenvertretungen am Landesschüler- und schülerinnenparlament teil.

 

Die Lernenden werden, je nach ihren Möglichkeiten, aktiv in die Erstellung der individuellen Förderpläne einbezogen.

 

Die fundamentalen demokratischen Grundwerte wie Gleichheit, Gerechtigkeit, Meinungsfreiheit und Toleranz werden bereits durch alltägliche Situationen vermittelt. Dies schafft die Möglichkeit einer niedrigschwelligen und lebensweltnahen Ansprache für die Schülerschaft. Die Schüler und Schülerinnen lernen öffentliche Institutionen wie die Feuerwehr, Polizei usw. kennen sowie deren Funktion für das Gemeinwesen.

 

Die Demokratiebildung stärkt auch indirekt die zukunftsorientierten Kompetenzen. Dazu gehören die soziale Kompetenz durch das Erlernen von Kompromissbereitschaft oder der Fähigkeit zur Perspektivübernahme, die Artikulationsfähigkeit und damit die Möglichkeit, eigene Wünsche und Bedürfnisse zu äußern, sowie die Übernahme von Verantwortung für sich selbst und gegenüber der Schulgemeinschaft. Eltern können sich ebenfalls aktiv am Schulleben beteiligen. Es gibt mehrere Gremien, in welchen dieses möglich ist. Eltern können beispielsweise als Elternvertreter an Elternbeiratssitzungen und/oder Schulkonferenzen teilnehmen. Auch als aktives Mitglied im Schulverein ist eine Teilnahme am Schulleben möglich.

 

aus dem Schulprogramm 7f